Pausenordnung

Pausenordnung

Vorwort

Wir möchten, dass du dich in der Pause wohlfühlst.

Pausenzeiten der Gertrud-Lege-Schule

Vor dem Unterricht:    7.55 Uhr –   8.10 Uhr   15 Minuten

1. Pause:                    9.20 Uhr –   9.40 Uhr     20 Minuten

2. Pause:                    10.40 Uhr – 10.55 Uhr   15 Minuten

3. Pause:                  11.55 Uhr – 12.05 Uhr   10 Minuten

Aufenthaltsorte

  • In den Pausen kannst du dich hier aufhalten
  • Du kannst den gesamten Pausenhof nutzen. An den aufgezeichneten Schlangen erkennst du, wo der Pausenhof endet.
  • Wenn die Bücherei geöffnet hat, darfst du sie in den Pausen besuchen, wenn du lesen, etwas nachschlagen oder Bücher ausleihen oder zurückgeben möchtest.

Ruhezonen

Der gesamte Innenbereich der Schule, also die Flure, die Klassenräume, die Fachräume sind Ruhezonen. Hier verhältst du dich leise und rücksichtsvoll. Du darfst in diesen Ruhezonen nicht laufen und toben.

Aufenthalt bei Regenpausen

  • Regenpausen werden über die Sprechanlage angesagt. In der Regenpause hältst du dich im Klassenraum auf. Denke daran, dass der gesamte Innenbereich unserer Schule eine Ruhezone ist. Natürlich darfst du während der Regenpause zur Toilette gehen.

Toiletten

  • Benutze die Toiletten nur für den eigentlichen Gebrauch. Hinterlasse die Toiletten so sauber, wie du es auch von anderen erwartest. Saubere Toiletten sind nicht nur für alle Schülerinnen und Schüler wünschenswert, sie sind auch notwendig für Hygiene und Gesundheit.
  • Die in der Schule zur Verfügung stehenden Toiletten sind allen Grundschulklassen zugeordnet.

Regeln für die Spielgeräte

Auf den Spielgeräten gelten folgende Regeln:

  • Du darfst keinen stören
  • Du darfst keinem wehtun
  • Du darfst niemanden zu etwas zwingen

Umgang mit aufsichtsführenden Lehrkräften

  • Auf dem Schulhof sind in allen Pausen aufsichtsführende Lehrerinnen und Lehrer. Wenn du eine Frage oder einen Streit hast, gehst du zu einer dieser Aufsichten. Sie helfen dir weiter. Solltest du auf dem Schulhof keine Aufsicht finden, gehst du sofort ins Schulbüro und teilst dieses dort mit.

Schulsanitätsdienst

  • Die Schülerinnen und Schüler vom Schulsanitätsdienst, die du auf dem Schulhof findest, helfen dir, wenn du dir einmal wehgetan hast. Natürlich kannst du in diesem Fall auch zur Aufsicht gehen.

Schlusswort

Meine Freiheit hört da auf, wo die Freiheit des anderen eingeschränkt wird.