Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat an der Gertrud-Lege-Schule

In Schleswig-Holstein und somit auch an der Gertrud-Lege-Schule werden in jeder Klasse jeweils drei Elternvertreter bzw. Elternvertreterinnen gewählt. Diese Wahl gilt für 2 Jahre, so dass im Normalfall anfangs der 1. und der 3. Klasse gewählt wird. 

Die gewählten Elternvertreter aller Klassen einer Schule bilden den Schulelternbeirat, der wiederum ein Team aus drei Vorsitzenden wählt. Außerdem werden im Schulelternbeirat die Eltern gewählt, die bei den Fachkonferenzen, Schulkonferenzen und Ähnlichem teilnehmen. 

Aufgabe der Elternvertretungen ist es laut § 99 Abs. 3 des Schulgesetzes, im Rahmen ihres Wirkungskreises 

  • das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen,
  • das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen,
  • der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben,
  • Wünsche und Anregungen der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse 
zu fördern und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten,
  •  das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule 
zu stärken.
 

Die Mitglieder aller Elternbeiräte sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. 
Die Mitwirkung der Eltern erschöpft sich jedoch nicht nur in der Mitarbeit im Elternbeirat selber. Genauso wichtig ist die Beteiligung der Eltern in der Schulkonferenz, der Klassenkonferenz, der Fachkonferenz und im Kreisschulbeirat. Gerade in diesen Gremien fallen bedeutende Entscheidungen für die Schule. 

Aktuell sind die Positionen des Vorstandsteams des Schulelternbeirates wie folgt besetzt: 

1.   Vorsitzende: Verena 

2.   Vorsitzende: Olaf 

3.   Vorsitzende: Carsten 

4.   Vorsitzende: Alexander 

Grundsätzlich können alle Eltern die Vertreter des Schulelternbeirats ansprechen. Der erste Kontakt sollte aber immer über die jeweiligen Klassenelternvertreter erfolgen, da diese die konkrete Situation meist detaillierter kennen und auch den engeren Kontakt zur Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer haben. 

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit aller Eltern mit der Schule!!!